Die Fahrzeuganzahl zwischen 3 und 9 Fahrzeugen ist die Zugangsvoraussetzung, um einen Kleinflottentarif abschließen zu können. Das bedeutet, beantragt der VN zu Beginn weniger als 3 oder mehr als 9 Fahrzeuge, dann ist die Kleinflotte nicht gewünscht. Bei mehr als 9 Fahrzeugen greift das Beitragssatzmodell, unter 3 Fahrzeugen die Einzeltarifierung.