* Mit Tarif EKH 45: Sie haben generell Anspruch auf das Einbettzimmer. Bei Inanspruchnahme eines Zwei- oder Mehrbettzimmers wird ein tägliches Krankenhaustagegeld von 45 Euro gezahlt. Ohne Tarif EKH 45: Sie haben bei Unfällen ebenfalls einen Anspruch auf das Einbettzimmer. Wählen Sie das Einbettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt, der nicht auf einem Unfall beruht, entsteht Ihnen je Tag eine Selbstbeteiligung von 45 Euro.
Dies ist ein Auszug aus den Tarifen. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.