Junges Paar sitzt lächenld im Gras. Die Frau hat ihren Arm um den Mann gelegt.
  1. Leistungsstark: viele Extras inklusive
  2. Individuell: mehrere Tarifvarianten
  3. Verlässlich

Produktlinie Beihilfe Prestige
Beihilfeschutz für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärterinnen und Anwärter

Der Tarif für: Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Außerdem berücksichtigungsfähige Familienangehörige, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, Richterinnen und Richter im Ruhestand, sowie deren Witwen, Witwer und Waisen.

Sonderkonditionen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter
Speziell für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter bietet die Deutscher Ring Krankenversicherung einen privaten Basis-Gesundheitsschutz zum besonders günstigen Einsteigerpreis: BeamteKompakt. 

Details:
Individuell wählbare Leistungen
Im Rahmen der Beihilfe kann der Gesundheitsschutz individuell nach persönlichen Bedürfnissen ausgewählt und kombiniert werden. Dabei bildet der Tarif BK die grundlegende Basisversorgung. Dieser Grundschutz kann dann weiter ergänzt werden.
  • Mit Hinzunahme des Tarifs BS ist im Krankenhaus die Unterbringung im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung abgesichert.
  • Wer eine Spitzenversorgung in allen Bereichen möchte, der entscheidet sich für die Kombination BK, BS, BE.
  • Steht die verbesserte stationäre Versorgung nicht unbedingt im Vordergrund, wird aber Wert auf Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt gelegt, dann ist die Kombination BK, BKE richtig.
  • Die jeweilige Kombination mit BE oder BKE kann noch mit BE+ vervollständigt werden. Damit besteht auch Schutz vor vielen Zuzahlungen.

Vorteile der Produktlinie Beihilfe Prestige

Tarifübersicht der Produktlinie Beihilfe Prestige

100 % Ergänzung der Beihilfevorsorge im Tarif BeamteKompakt (BK)
Individuelle Ergänzungsleistungen auf Wunsch: 
  • für Sonderstatus im Krankenhaus (BeamteStationär)
  • für Spitzenversorgung in allen Bereichen (Beamte Ergänzung)
  • für Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt (BeamteKompakt Ergänzung)
  • für Übernahme von Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen (Beamte Ergänzung Plus)
Prozentualer Ersatz erstattungs- und beihilfefähiger Kosten für:
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz (inkl. Reparatur von Zahnersatz)
  • Kieferorthopädie
  • Prophylaktische Maßnahmen, einschl. professioneller Zahnreinigung (PZR)
  • Behandlung durch den Belegarzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Heilmittel (im Rahmen der Höchstsätze)
  • Offener Hilfsmittelkatalog
  • Ambulante Kur- und Sanatoriumsbehandlung
  • Psychotherapeutische Behandlung bis zu 50 Sitzungen pro Jahr
  • Heilpraktiker
  • Gezielte Vorsorge
  • Schutzimpfungen
Ergänzung stationär, Kostenübernahme für:
  • Zuschlag für Unterkunft im Zweibettzimmer inkl. Sonderverpflegung und Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss
  • Privatärztliche Behandlung
  • Vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung
  • Bei Nichtberechnung o. g. Leistungen ersatzweise Krankenhaustagegeld
  • Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus) – unter bestimmten Voraussetzungen
Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze von GOÄ und GOZ) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK und BS. Kostenübernahme für:
  • Hilfsmittel (Offener Hilfsmittelkatalog)
  • Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
  • Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren
  • Einbettzimmer
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld
  • Rooming-in
  • Zahnbehandlung 100 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Zahnersatz 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Kieferorthopädie 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Prophylaktische Leistungen (mit bestimmten Höchstgrenzen)
Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze von GOÄ und GOZ) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK und BS. Kostenübernahme für:
  • Hilfsmittel, wie Brillen und Kontaktlinsen, orthopädische Schuhe etc.
  • Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
  • Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren
  • Zahnbehandlung 100 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Zahnersatz 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Kieferorthopädie 60 % (mit bestimmten Höchstgrenzen)
  • Prophylaktische Leistungen (mit bestimmten Höchstgrenzen)
Top-Ergänzung zum BKE oder BE. Übernahme von Selbsbeteiligungen in den Bereichen:
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Hilfsmittel
  • Fahrtkosten
  • Krankenhaus

Maklerblog

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