
Produktlinie Beihilfe Privat
Beamtinnen und Beamte und auch bereits Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Referendarinnen und Referendare unter Ihrer Kundschaft erhalten von ihrem Dienstherrn im Regelfall mindestens 50 % Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Die verbleibenden Beträge muss Ihre Kundschaft selber tragen – oder mit Ihrer Hilfe absichern. Mit der Produktlinie BeihilfePrivat bieten Sie Ihrer beihilfeberechtigten Kundschaft leistungsstarke Lösungen für eine maßgeschneiderte Gesundheitsabsicherung. Die tatsächliche Erstattung errechnet sich wie folgt: Versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz.
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